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Der spezielle Büstenhalter, der Ihnen nach der Brustkrebs-Operation angelegt wird, dient als Wundverband. Außerdem gleicht er das fehlende Brustgewebe optisch aus. Viele Krankenkassen kommen zumindest anteilig dafür auf.

Spezial-BHs und Prothesen, sie man darin einlegen kann, gelten als sogenannte Hilfsmittel. Das sind unterstützende Produkte zur Versorgung oder Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen oder bestimmten Erkrankungen. Dazu gehören z.B. auch Seh-, Hör- oder Gehhilfen.

Erstattung oder Zuschuss

Die Kosten übernimmt meist die Krankenkasse. Dazu müssen die Hilfsmittel jedoch ärztlich verordnet werden. Wenn der Arzt bestätigt, dass der Betroffene das entsprechende Produkt zur Genesung bzw. Alltagsbewältigung aus medizinischer Sicht benötigt, obliegt es dem Sicherstellungsauftrag der Kassen, für diese Leistungen aufzukommen.

Die Kosten für die Brustprothesen erstatten die Krankenkassen in der Regel komplett. Dazu gehören auch die Beratung und Anpassung durch das Sanitätshaus. Bei den Spezial-BHs übernehmen sie oft zumindest einen Teil der Kosten. Auch andere spezielle Wäsche und Bademode wird von vielen Kassen bezuschusst. Ob und in welcher Höhe sie sich jedoch beteiligen, ist nicht einheitlich geregelt und von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Bei jeder Kasse anders

Bezuschusst der Kostenträger die Hilfsmittel, stehen Ihnen die Produkte in der Regel nach der Erstausstattung mit einer Brustprothese und dem Zuschuss für zwei Spezial-BHs sowie einen speziellen Badeanzug oder Bikini regelmäßig (alle 1-3 Jahre) zu. Unter Umständen kommt die Kasse auch für einen Ersatz auf, falls der Büstenhalter oder die Prothese beschädigt oder Ihnen zu gleich bzw. zu groß geworden ist.

Ob auch Ihre Krankenkasse einen Beitrag zu den Spezial-BHs leistet und wie hoch Ihr Eigenanteil dann noch nicht, klären Sie am besten direkt mit den zuständigen Ansprechpartnern.

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Autorin unseres Artikels
 

Eva Bauer
Ärztin / medizinische Fachautorin

    Studium:
  • Universitätsklinik Erlangen
    Berufliche Stationen:
  • Universitätsklinik Freiburg
  • Amtsärztin im Gesundheitsamt Haßberge

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Medizinische Prüfung
des Artikels
Dr. med. Monika Steiner, Ärztin / Gutachterin für medizinische Fortbildung

Medizinisch geprüft von
Dr. med. Monika Steiner
Ärztin / Gutachterin für medizinische Fortbildung

    Studium:
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
    Berufliche Stationen:
  • Leitung Medizin-Online / Chefredakteurin Springer Nature
  • Medizinische Gutachterin für ärztliche CME-Fortbildung bei esanum.de

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