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Nur wenn Sie gesund sind. Wenn Faktoren oder Hinweise vorliegen, die Ihr Risiko für ein Glaukom (Grüner Star) erhöhen oder sogar einen Glaukom-Verdacht rechtfertigen, werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Das gilt üblicherweise auch, wenn Sie gesund in die Früherkennungsuntersuchung hineingehen und mit der Diagnose Glaukom oder zumindest einem erhöhten Augeninnendruck wieder herauskommen.

Kostenpolitische Entscheidung

Die gesetzliche Krankenversicherung konnte sich wegen der noch unzureichenden Datenlage bisher nicht dazu durchringen, die Kosten der Früherkennungsuntersuchung für alle Versicherten zu übernehmen. Begründet wird das mit dem fehlenden Nachweis, dass der Nutzen durch frühzeitig entdeckte Glaukomfälle den Schaden durch Fehldiagnosen überwiegt. Eine etwas krude, typisch kostenpolitische Entscheidung. Zumal, wenn die Untersuchung freiwillig erfolgt und jeder für sich selbst eine Nutzen-Risiko-Abwägung treffen kann. Dem Präventionsgedanken, der an anderer Stelle immer so betont wird, ist damit jedenfalls nicht geholfen.

Absicherung im Krankheitsfall, selbstverantwortete Vorbeugung

Andererseits kann man es auch so sehen: Eine Krankenversicherung ist eigentlich vor allem zum Abdecken existenzieller Bedrohungen durch Krankheitsfälle da. Etwas für die eigene Gesundheit zu tun – in diesem Fall durch Ausschluss bzw. Erkennung einer bereits bestehenden Gefährdung –, darf auch mal etwas kosten. Schließlich wird häufig viel Geld an anderer, weniger wichtiger Stelle ausgegeben. Mit etwa 20 Euro (seriöses, unteres Preislevel für das einfache Mindestpaket) halten sich die Ausgaben für die Glaukom-Untersuchung auch noch im Rahmen.

Wichtiger als das Geld erscheint in diesem Fall die Qualitätsfrage. Denn nicht überall, wo Glaukom-Früherkennung draufsteht, sind auch die richtigen Untersuchungen (mehrere!) drin.

Gründe für die Kostenübernahme

Wenn einer der folgenden Gründe vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Untersuchungskosten:

  • bei einer dauerhaften Behandlung mit Kortison-haltigen Arzneimitteln;
  • bei Veränderungen im vorderen Auge, die den Kammerwasserabfluss behindern;
  • bei Einschränkungen des Gesichtsfelds, Sehstörungen und anderen typischen Symptomen eines Glaukoms;
  • bei Augenschäden durch Diabetes;
  • beim Ausschluss eines Glaukom nach Augenverletzungen;
  • wenn der Ausschluss eines Glaukoms vor einer geplanten Augenoperation erforderlich ist;
  • bei einem veränderten Augenhintergrund und/oder einem erhöhten Augeninnendruck.

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Autor unseres Artikels
 
Dr. Hubertus Glaser, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit e.V. (DEUGE) und medizinischer Fachautor

Dr. Hubertus Glaser
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gesundheit e.V. (DEUGE) und medizinischer Fachautor

    Studium:
  • Ludwig-Maximilians-Universität in München
    Berufliche Stationen:
  • Medizinischer Chefredakteur im wissenschaftlichen Springer-Verlag
  • freiberuflich als Entwickler, Berater und Publizist

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des Artikels
Dr. med. Monika Steiner, Ärztin / Gutachterin für medizinische Fortbildung

Medizinisch geprüft von
Dr. med. Monika Steiner
Ärztin / Gutachterin für medizinische Fortbildung

    Studium:
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
    Berufliche Stationen:
  • Leitung Medizin-Online / Chefredakteurin Springer Nature
  • Medizinische Gutachterin für ärztliche CME-Fortbildung bei esanum.de

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