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Nein, in der Regel nicht. Fast alle Zahnbehandlungen lassen sich unter einer gerinnungshemmenden Behandlung mit Cumarinen wie Marcumar® durchführen, selbst das Ziehen eines Zahns. Allerdings sollte der INR-Wert (Maß der Blutgerinnung) nicht über 3,5 liegen.

Vor der geplanten Zahnbehandlung sollte der INR-Wert kontrolliert werden. Liegt er relativ hoch, kann er – in Abstimmung zwischen Haus- und Zahnarzt – durch eine Reduzierung der Dosis  der Gerinnungshemmer reduziert werden. Folgende Grenzen sollten dabei jedoch nicht unterschritten werden:

  • Behandlung aufgrund von Vorhofflimmern oder Thrombose: INR-Wert nicht unter 1,6
  • Behandlung aufgrund von mechanischem Aortenklappenersatz: INR-Wert nicht unter 1,8
  • Behandlung aufgrund von mechanischem Mitralklappenersatz: INR-Wert nicht unter 2,5
  • Behandlung aufgrund von Aortenklappen- plus Mitralklappenersatz: INR-Wert nicht unter 2,5

Haben Sie eine Frage? Dann stellen Sie sie gern und wir versuchen zu antworten. Haben Sie eigene Erfahrungen oder eine andere Meinung? Dann schreiben Sie doch einen Kommentar (bitte Regeln beachten)

Kommentare  
Frage
Guten Tag,
ich soll nach einer Zahnexstirpation eine entsprechende "Brücke" bekommen. Der ZA. will aber, dass ich Marcumar absetze. Mein INR 1,5.
Meiner Meinung nach werden nur 2 Zähne so behandelt, dass nach einem entsprechenden Abdruck die Brücke angepasst werden kann. Für eine Information bin sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund – Heribert Gladisch
Zahnbehandlung unter Marcumar
Sehr geehrter Herr Gladisch,
wir empfehlen Ihnen, nochmals mit Ihrem Zahnarzt und Hausarzt Rücksprache zu halten, ob in Ihrem individuellen Fall ein Absetzen des Marcumars notwendig ist. Aus rechtlichen Gründen, und weil wir weder Ihre gesamte Krankengeschichte noch das Ausmaß des Eingriffes kennen, können wir hierzu leider keine bindende Auskunft erteilen.
Als einen Anhaltspunkt können wir aber eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde nennen, welche lautet: "Bei INR-Werten im therapeutischen Bereich zwischen 2.0-3.5 sind Extraktionen eines oder mehrerer Zähne und unkomplizierte Osteotomien unter Berücksichtigung entsprechender lokaler Blutstillungsmaßnahmen ohne stärkere Blutungsgefahr möglich, wobei der INR-Wert präoperativ am Operationstag zu bestimmen ist. Bei umfangreichen chirurgischen Sanierungen oder Operationen mit ungenügender Möglichkeit der lokalen Blutstillung ist eine vorübergehende Änderung des INR-Wertes, z.B. von 1,6 - 1,9 durch den die Antikoagulanzientherapie einstellenden Arzt möglich." Der gesamte Text ist auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde unter dem Titel "Zahnärztliche Chirurgie bei Patienten mit Antikoagulanzientherapie" aufrufbar.
Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihre Navigator-Medizin-Redaktion
Kommentare

Autorin unseres Artikels
 

Dr. med. Julia Hofmann
Ärztin und medizinische Fachautorin

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Autorin
Dr. med. Julia Hofmann
Ärztin / medizinische Fachautorin

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