Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Abführmittel?
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- Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 03. März 2021 18:45
Die meisten Abführmittel bekommen Sie rezeptfrei in der Apotheke. In der Regel müssen Sie die Mittel selbst bezahlen. Die Krankenkassen übernehmen allerdings meist die Kosten, wenn der Verstopfung eine andere Erkrankung zugrundliegt oder eine diagnostische oder therapeutische Maßnahme in direktem Zusammenhang damit steht.
Zu den genannten Erkrankungen gehören beispielsweise schwere Darmerkrankungen, Krebs, Mukoviszidose sowie bestimmte Situationen bei Morbus Parkinson oder Diabetes mellitus. Die Parkinson- und die Zuckerkrankheit können die Nerven so schädigen, dass der Darm träge wird. Dann werden Abführmittel auch auf Rezept verschrieben.
Kostenerstattung auch bei Opiat-Therapie möglich
Ähnliches gilt, wenn Sie Medikamente nehmen, bei denen als unerwünschte Nebenwirkung eine Verstopfung auftreten kann: vor allem Opiate (also starke Schmerzmittel) und phosphatbindende Medikamente bei chronischer Nierenschwäche.
Abführmittel vor Darmspiegelung meist kostenfrei
Wenn bei Ihnen eine Darmspiegelung ansteht, ist es wichtig, dass der Darm komplett leer ist. Dazu sind Abführmittel notwendig, die Sie normalerweise ebenfalls nicht selbst bezahlen müssen.
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