Die meisten Abführmittel bekommen Sie rezeptfrei in der Apotheke. In der Regel müssen Sie die Mittel selbst bezahlen. Die Krankenkassen übernehmen allerdings meist die Kosten, wenn der Verstopfung eine andere Erkrankung zugrundliegt oder eine diagnostische oder therapeutische Maßnahme in direktem Zusammenhang damit steht.
Zu den genannten Erkrankungen gehören beispielsweise schwere Darmerkrankungen, Krebs, Mukoviszidose sowie bestimmte Situationen bei Morbus Parkinson oder Diabetes mellitus. Die Parkinson- und die Zuckerkrankheit können die Nerven so schädigen, dass der Darm träge wird. Dann werden Abführmittel auch auf Rezept verschrieben.
Kostenerstattung auch bei Opiat-Therapie möglich
Ähnliches gilt, wenn Sie Medikamente nehmen, bei denen als unerwünschte Nebenwirkung eine Verstopfung auftreten kann: vor allem Opiate (also starke Schmerzmittel) und phosphatbindende Medikamente bei chronischer Nierenschwäche.
Abführmittel vor Darmspiegelung meist kostenfrei
Wenn bei Ihnen eine Darmspiegelung ansteht, ist es wichtig, dass der Darm komplett leer ist. Dazu sind Abführmittel notwendig, die Sie normalerweise ebenfalls nicht selbst bezahlen müssen.




nach einer Divertikulitis wurde vom KKH empfohlen (allerdings nicht schriftlich), weiterhin Movicol zu nehmen. Ich habe u.a. chronische Verstopfung. Wird das Mittel von der Kasse (mit entsprechender ärztlichen Begründung) übernommen? Und wenn ja, was sollte auf dem Rezept stehen?
Vielen Dank!
bei chronischer Verstopfung kann Macrogol (z.B. Movicol) von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, wenn eine entsprechende medizinische Begründung vorliegt. Das ist vor allem möglich bei chronischer Verstopfung im Zusammenhang mit einer Erkrankung, etwa nach einer Divertikulitis bzw. bei Divertikulose, wenn eine dauerhafte Stuhlregulation medizinisch notwendig ist.
Der Arzt kann es dann auf Kassenrezept verordnen. Wichtig ist, dass auf dem Rezept bzw. in der Dokumentation eine medizinische Indikation wie z.B. chronische Obstipation bei Divertikulose / nach Divertikulitis angegeben ist.
Wenn der Arzt die Verstopfung als behandlungsbedürftige Erkrankung dokumentiert, übernehmen die gesetzlichen Kassen das Medikament üblicherweise. Andernfalls gelten Abführmittel oft als OTC-Präparate, die normalerweise selbst bezahlt werden müssen.
Viele Grüße, Dr. med. Jörg Zorn
Ja, grundsätzlich kann Macrogol von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden – auch bei einem Colostoma, insbesondere wenn es medizinisch notwendig ist, um zu festen Stuhlgang und damit Komplikationen am Stoma zu vermeiden. Entscheidend ist die Begründung auf dem Rezept.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn:
- eine medizinisch begründete Indikation vorliegt, also z.B. zur Vermeidung von Verstopfung, Pressen oder zu hartem Stuhl beim Stoma
- es sich nicht nur um eine „vorsorgliche“ Einnahme handelt, sondern eine klare therapeutische Notwendigkeit besteht
Was muss die Ärztin auf dem Rezept oder im Begründungstext angeben?
Zum Beispiel:
„Zur Vermeidung von Komplikationen bei permanentem Colostoma durch zu harten Stuhl. Notwendig zur Regulation der Stuhlkonsistenz und Erleichterung der Entleerung.“
Oder kürzer:
„Dauerhaftes Colostoma – zur Aufrechterhaltung weicher Stuhlkonsistenz, Vermeidung von Stomakomplikationen.“
Viele Grüße, Dr. med. Jörg Zorn
Danke – O. Dobre
Viele Grüße, Dr. med. Jörg Zorn
das können wir nicht beantworten, bitte direkt mit Ihrer Hausarztpraxis oder Krankenkassen klären.
meine Mutter ist dement, sitzt nur noch im Rollstuhl oder liegt im Bett. Seit einiger Zeit bekommt sie im Seniorenheim Movicol aromafrei, damit sie abführen kann.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Krankenkasse das Medikament übernimmt? Bisher habe ich es immer selber bezahlt.
das wissen wir nicht, hängt wahrscheinlich hängt das auch von der jeweiligen Krankenkasse ab. Bitte dort direkt nachfragen.
Die Krankenkassen sagen eh immer, der Arzt müsse es entscheiden. Denn nicht die Krankenkassen bestimmen, was geht, sondern der Arzt. Nach entsprechenden Richtlinien!
Daher würde ich immer mit dem Arzt sprechen. Der muss es ja auch verordnen.