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Das sollen Sie sogar. Ein wichtiges Ziel der Behandlung des Fibromyalgiesyndroms (FSM) ist es, Sie im Berufsleben zu halten und Ihnen weiterhin die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Arbeiten mit und trotz Fibromyalgie

Gerade weil die Erkrankung nicht heilbar ist und in der Regel chronisch verläuft, ist es wichtig zu lernen, mit ihr zu leben und den Alltag trotz Fibromyalgie weiterhin aktiv und selbstbestimmt zu gestalten. Dazu gehört natürlich auch der Beruf, der für viele nicht nur reiner Broterwerb, sondern auch eine sinnvolle Beschäftigung ist, die uns Bestätigung und Anerkennung verschafft.

Die Fibromyalgie trifft oft Frauen mittleren Alters, die voll im Berufsleben stehen und noch viele Arbeitsjahre vor sich haben, die sie auch nutzen möchten. Daher ist es ein erklärtes Ziel aller an der Behandlung und Rehabilitation Beteiligten, sie wieder fit für den Job zu machen.

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die immer individuell abgewogen und entschieden werden müssen. So spielen Schweregrad und Verlauf der Erkrankung eine Rolle und natürlich auch Ihr Beruf.

Mit Reha zurück in den Beruf

Grundsätzlich stehen Ihnen, wenn die Erwerbsfähigkeit durch die Erkrankung bedroht ist, voll- oder teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen offen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Wenn Ihnen eine berufliche Reha genehmigt wird, steht Ihnen ein Reha-Berater von der Deutschen Rentenversicherung zur Seite. Er informiert, berät und begleitet Sie und hilft Ihnen bei der beruflichen Wiedereingliederung.

Je nach Ihrer persönlichen Situation ist es eventuell auch möglich, dass Sie zeitweise Stunden reduzieren, wenn Ihnen die Arbeit in Vollzeit zu anstrengend ist. Wenn Sie langfristig nicht mehr voll arbeiten können, steht Ihnen eine Erwerbsminderungsrente zu. Das sollte allerdings nicht das primäre Ziel sein. Am besten ist es, wenn Sie den Weg zurück in Ihre normale Arbeit schaffen.

Arbeitsplatz anpassen

Wenn Ihnen manche Aufgaben oder Handgriffe ganz konkrete Schwierigkeiten bereiten, kann Ihr Arbeitsplatz unter Umständen so umgestaltet werden, dass Sie wieder besser zurechtkommen. Das kann bei einer Bürotätigkeit etwa der Bürostuhl oder die Tastatur des Computers sein, die entsprechend aufzurüsten sind. Das muss im Einzelfall mit dem Arbeitgeber besprochen und organisiert werden.

Sollten Sie einen Beruf ausüben, der längerfristig tatsächlich ungeeignet für Sie ist schwer mit der Erkrankung zu vereinbaren, könnte eine Umschulung für Sie in Frage kommen. Auch hier ist die Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner.

Im Dickicht der beruflichen Rehabilitation

Leider ist das Thema Teilhabe am Arbeitsleben bzw. berufliche Wiedereingliederung recht komplex und bürokratielastig. Informieren Sie sich daher gut, und holen Sie sich Hilfe. Sie können sich zunächst auch erst einmal an Ihren Arzt wenden, der Sie ggf. weitervermitteln kann. Außerdem finden Sie bei der Deutschen Rheuma-Liga nützliche Tipps und weiterführende Informationen. Hier gibt es zudem Foren speziell zum Thema Arbeit und rheumatische Erkrankungen, bei dem sich Betroffene austauschen können. Vielleicht finden Sie hier die ein oder andere Anregung.

Die Fibromyalgie sollte Sie nicht davon abhalten, Ihr Leben in Zukunft so zu gestalten, wie Sie es möchten, und auch Ihren Beruf weiterhin auszuüben. Möglichkeiten und Modelle gibt es genug. Lassen Sie sich beraten, was für Sie persönlich der beste Weg ist.

Haben Sie eigene Erfahrungen oder eine andere Meinung? Dann schreiben Sie doch einen Kommentar (bitte Regeln beachten)

Kommentare  
EM-Rente bewilligt, aber ...
Meine EM-Rente wurde zwar, nach Widerspruchsverfahren, bewilligt (habe FMS und weitere chronische Erkrankungen), allerdings reichte es nur für eine Arbeitsmarktrente. Ich muss dem Arbeitsmarkt bis 6 Stunden täglich zur Verfügung stehen, obwohl ich dazu nicht mehr in der Lage bin. Seit 25 Jahren habe ich starke chronische Schmerzen und bekomme keine Medikamente dagegen. Werde von einem Arzt zum anderen geschoben. Gelte als "komplexer Fall". Diagnosen werden einfach abgeschrieben, es folgt keine weitere genauere Diagnostik.
Wenn man schon die Rente hat, wird man von den Ärzten völlig abgeschrieben. Nach dem Motto: "Was wollen Sie denn, Sie sind ja schon in Rente".
Dass man aber auch dann noch leben will und ein Mindestmaß an Lebensqualität halten möchte, um den Alltag (Haushalt etc.) zu bewältigen, wird nicht gesehen. Es wird auch völlig ausgeblendet, dass FMS eine fortschreitende Erkrankung ist, wobei sich die Symptome weiter verschlimmern. Meine FMS habe ich schon seit meiner Jugend und diese ist in Etappen immer schlechter geworden (insbesondere durch Stress und Traumatisierungen).
Übrigens gab es bei mir keine Reha vor der Rente, da eine Genesung bei mir unwahrscheinlich erschien. Auch die Krankenkasse bewilligt mir keine medizinische Reha mehr.
Geldgeber der Reha sind die Rentenanstalten
das beißt sich
RE: Kann ich mit Fibromyalgie noch arbeiten?
Was für ein Antrag, auf Rente?
Antrag Rente
Meine Erfahrung ist leider, obwohl ich seit 30 Jahren starke Schmerzen erleide:
Rente abgelehnt, Widerspruch, 2 Gutachter der DRV - voll arbeitsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Klage beim Sozialgericht eingereicht. Läuft seit Februar 2021.
Der VdK unterstützt seine Mitglieder auch mit Rechtsanwälten und Kostenübernahme für diese. Die Voraussetzungen, auch wenn noch keine Mitgliedschaft besteht, mit dem VdK klären. Die sind super!! Ansonsten Rechschutzversicherung prüfen und Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Ich empfehle aber VdK. EM-Rente ist aussichtsreicher bei psychischen Problemen. Aber wer nichts versucht, kann nicht gewinnen.
Diabetes und FMS
Habe - seit ich 14 bin - Diabetes Typ 1, Bandscheibenprobleme und seit 2005 auch FMS. Antrag auf Rente 3 x abgelehnt. Der eine Gutachter schreibt vom anderen ab. Von Datenschutz haben die auch noch nichts gehört. Nun soll man arbeiten, damit man überhaupt wieder einen Antrag auf Rente stellen kann. Bin froh, den Alltag und den Haushalt zu 10 % zu schaffen.
FMS, Fingerpolyarthrose, Restless-Legs-Syndrom
Wenn man nach der Reha arbeitsunfähig geschrieben, der Erstantrag abgelehnt und dann in Berufung gegangen wird? Wer entscheidet dann?
Ablehnung Erstantrag
Habe mit anderen Krankheiten dasselbe durch. Widerspruch, Gutachter der DRV, Ablehnung, Klage vor dem Sozialgericht.
Damit ich nicht noch einmal das selbe schreiben muss, siehe bitte oben meinen Beitrag "Antrag Rente".
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Autorin unseres Artikels
 

Eva Bauer
Ärztin / medizinische Fachautorin

    Studium:
  • Universitätsklinik Erlangen
    Berufliche Stationen:
  • Universitätsklinik Freiburg
  • Amtsärztin im Gesundheitsamt Haßberge

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Medizinische Prüfung
des Artikels
Dr. med. Monika Steiner, Ärztin / Gutachterin für medizinische Fortbildung

Medizinisch geprüft von
Dr. med. Monika Steiner
Ärztin / Gutachterin für medizinische Fortbildung

    Studium:
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
    Berufliche Stationen:
  • Leitung Medizin-Online / Chefredakteurin Springer Nature
  • Medizinische Gutachterin für ärztliche CME-Fortbildung bei esanum.de

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