Wann darf das Hormonpflaster Estramon nicht angewendet werden?
Zuletzt aktualisiert am 15. Februar 2021 um 17:20 Uhr 01. August 2011 um 11:05 Uhr
Nicht anwenden darf man Estramon®-Pflaster in folgenden Situationen:
Unsere 10 wichtigsten Tipps für die Wechseljahre
- bekannter oder früher aufgetretener Brustkrebs bzw. Verdacht auf Brustkrebs
- bekannter östrogenabhängiger Tumor (z.B. Endometriumkarzinom) bzw. entsprechender Verdacht
- Blutung im Genitalbereich, deren Ursache nicht abgeklärt wurde
- unbehandelte Endometriumhyperplasie (Wucherung der Gebärmutterschleimhaut)
- frühere idiopathische (d.h. ohne erkennbare Ursache entstanden) oder bestehende ernstere Venenerkrankung (sogenannte thromboembolische Erkrankungen, etwa eine tiefe Venenthrombose)
- bestehende oder erst kurze Zeit zurückliegende arterielle Verschlusskrankheit (z.B. Angina pectoris, Herzinfarkt)
- akute oder zurückliegende Lebererkrankung, solange sich die relevanten Leberenzym-Werte nicht normalisiert haben
- Porphyrie
- ausgeprägte familiäre Belastung in Bezug auf Venenerkrankungen
- wiederholte Fehlgeburten (solange möglicherweise ursächliche Gerinnungsstörung nicht abgeklärt wurde)
- Thrombophilie bei Frauen, die nicht mit Antikoagulanzien (blutgerinnungshemmenden Medikamenten) behandelt werden
- Schwangerschaft und Stillzeit
Umgehend abbrechen sollte man die Behandlung bei:
- Ikterus (Gelbsucht)
- Verschlechterung der Leberfunktion
- relevanter Erhöhung des Blutdrucks
- erstmaligen migräneartigen Kopfschmerzen
- plötzlichen Sehstörungen
- neu auftretende Venenerkrankung bzw. Thrombose
Generell sollten Sie bei einer Hormonbehandlung Ihre Brust regelmäßig selbst nach Knoten abtasten und Veränderungen der Brüste umgehend Ihrem Arzt mitteilen.
Autorin: Anna Haugg