Habe ich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen PSA-Test?
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 21. Juni 2013 um 16:48 Uhr Freitag, den 29. Oktober 2010 um 09:17 Uhr
Nein, zumindest nicht im Rahmen der gesetzlichen Krebsvorsorge. Der PSA-Test gehört nicht zum Früherkennungsprogramm bei Prostatakrebs und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen in diesem Zusammenhang auch nicht bezahlt bzw. erstattet.
Anders sieht es aus, wenn der PSA-Wert bestimmt wird, um einem Krebsverdacht nachzugehen, zum Beispiel, wenn die rektale Untersuchung auffällig war. Auch wenn bereits ein Prostatatumor vorliegt und der PSA-Test zur Verlaufsdiagnose dient, werden die Kosten selbstverständlich übernommen.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, klären Sie die Kostenübernahme in der Krebsvorsorge am besten vor den geplanten Untersuchungen mit Ihrem Versicherer.
Autor: Dr. med. Jörg Zorn