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Nach einer Brustoperation ist es oft nicht möglich, anfallende Hausarbeiten zu verrichten. Dann haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Aber in der Regel nur, wenn Kinder unter 14 Jahren oder behinderte Kinder im Haushalt leben.

Aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) nach § 38 geht das eindeutig hervor. Diese Regelung gilt, wenn keine weitere häusliche Unterstützung vorhanden ist und betrifft auch Kuren oder Rehamaßnahmen. Bis zu 52 Wochen werden je nach Krankenkasse bewilligt.

Erstmal sind die Verwandten dran

Keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben Sie, wenn im Haushalt weitere Erwachsene leben, die anfallende Arbeiten verrichten können oder vor Ihrer Erkrankung schon geholfen haben. Dazu gehören die eigenen Kinder, Enkelkinder und Verschwägerte sowie alle Verwandten bis zum zweiten Grad. Verwandte, die aushelfen, bekommen lediglich die Fahrtkosten und den Verdienstausfall erstattet.

Wenn Sie kein Kind versorgen müssen, gibt es noch eine Sonderregelung, die besagt, dass eine Haushaltshilfe bis zu vier Wochen genehmigt wird, wenn Sie aus Krankheitsgründen Ihren Haushalt nicht führen können und keine Unterstützung haben. Außerdem darf keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegen. Für diese Sonderregelung benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung und die Genehmigung Ihrer Krankenkasse.

Eine Haushaltshilfe regelt den Tagesablauf und erledigt alle Arbeiten einer Hausfrau. Dazu gehört die Reinigung der Wohnung, das Einkaufen und Kochen sowie die Kinderbetreuung. Pflegerische Tätigkeiten werden von einer Haushaltshilfe nicht durchgeführt.

Die Sache mit den Kosten

Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss sich an den Kosten beteiligen. Das sind mindestens fünf und höchsten zehn Euro pro Tag. Die Zuzahlung richtet sich nach Ihrer individuellen Situation. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Befreiung von den Kosten möglich.

Eine Haushaltshilfe ist eine versicherungsfremde Leistung. Weil sie nicht der unmittelbaren Heilung dient, greift die private Krankenversicherung hier nicht. Die Leistung kann aber über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Beamte über die Beihilfe eine Haushaltshilfe bekommen. Aber wie mit anderen Verordnungen auch müssen Beamte in jedem Fall zuzahlen.

Kümmern Sie sich frühzeitig

Erkundigen Sie sich so früh wie möglich bei Ihrer Krankenkasse, und warten Sie nicht, bis Sie aus dem Krankenhaus entlassen sind. Sprechen bereits in der Klinik mit Ihrem Arzt darüber. Er wird Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Es ist möglich, dass die Krankenkasse Fragen stellt, die Sie anhand der Bescheinigung beantworten können. Erklären Sie genau Ihre Situation und seien Sie ehrlich.

Manchmal ist es schwierig, sofort eine Haushaltshilfe zu bekommen. Dann klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob Sie selbst eine Hilfe organisieren können. Das ist möglich, Sie müssen die Kosten aber vorstrecken und bekommen einen Anteil von der Krankenkasse zurück. Meistens wird der Mindestlohn zugrundegelegt und Mehrstunden nicht bezahlt. Das kann für Sie teuer werden.

Besprechen Sie alle Einzelheiten mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben.

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Autoren unseres Artikels
 
Dr. med. Jörg Zorn, Arzt

Dr. med. Jörg Zorn
Arzt

    Studium:
  • Universitätsklinik Marburg
  • Ludwig-Maximilians-Universität in München
    Berufliche Stationen:
  • Asklepios Klinik St. Georg, Hamburg
  • Medizinischer Chefredakteur im wissenschaftlichen Springer-Verlag

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Dr. med. Karlheinz Keppler
Gefängnisarzt / Autor

    Studium:
  • Universität zu Köln

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Eva Bauer
Ärztin

    Studium:
  • Universitätsklinik Erlangen
    Berufliche Stationen:
  • Universitätsklinik Freiburg
  • Amtsärztin im Gesundheitsamt Haßberge

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Medizinische Prüfung
des Artikels
Dr. med. Monika Steiner, Ärztin / Gutachterin für medizinische Fortbildung

Medizinisch geprüft von
Dr. med. Monika Steiner
Ärztin / Gutachterin für medizinische Fortbildung

    Studium:
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
    Berufliche Stationen:
  • Leitung Medizin-Online / Chefredakteurin Springer Nature
  • Medizinische Gutachterin für ärztliche CME-Fortbildung bei esanum.de

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Dr. med. Jörg Zorn, Arzt / medizinischer Fachautor

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Dr. med. Monika Steiner
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