Was passiert wenn man aufgrund eines Verdachts etwa auf einen Herzinfarkt den Rettungsdienst alarmiert, aber am Ende gar kein Herzinfarkt vorliegt?
Zuletzt aktualisiert am 02. Juli 2014 um 17:40 Uhr 08. Februar 2011 um 14:50 Uhr
Wer aufgrund des Verdachts auf eine akute schwere Gesundheitsstörung bei einem Mitmenschen den Rettungsdienst alarmiert, hat auch im Falle, dass sich der Verdacht nicht bestätigt, mit keinerlei negativen Konsequenzen zu rechnen. Denn es ist richtig, beim Verdacht etwa auf einen Herzinfarkt den Rettungsdienst sofort zu alarmieren.
Bestätigt sich der Verdacht nicht, ist dies auch kein Grund, das nächste Mal damit abzuwarten. Denn es ist besser, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig Alarm zu schlagen.
Autor: Dr. med. Julia Hofmann