Welcher Grad der Schwerbehinderung steht Menschen mit einer Venenerkrankung zu?
Zuletzt aktualisiert am 12. August 2011 um 10:14 Uhr
Menschen mit einer chronisch venösen Insuffizienz (chronische Venenschwäche) steht nach dem Schwerbehindertengesetz ein Behinderungsgrad (GdB) zu. Je nach Ausmaß der Beschwerden und Einschränkung wird dieser Grad in einem Gutachten festgelegt:
- gering ausgeprägte, belastungsabhängige Schwellung (Ödem) ohne wesentliche Beschwerden einer Stauung: GdB 0 bis 10 Prozent
- erhebliche Beschwerden durch die venöse Stauung, mehrmals Entzündungen im Jahr: GdB 20 bis 30 Prozent
- offenes Bein mit Geschwürbildung; je nach Ausdehnung und Häufigkeit des Auftretens: GdB 20 bis 50 Prozent
Kommentare (3)
Ich bin GL ... und habe 3x am linken Bein Venenthombose. Folge: Ganztägig nur mit Stützstrumpf u.lebenslang Marcumar abhängig. Länger als 15 min am Stück stehen, ist nicht möglich. Auch ein paar Stunden ohne Stützstrumpf ist nicht möglich. 4x neue Stützstrümpfe im Jahr sind notwendig. Welchen GdB könnte ich holen? Auch zusätzliche Markenzeichen wären möglich. Bin bereits Gdb 100. Mit freundlichen Grüssen und Danke.