Kontraindikation
Unter Kontraindikation versteht man einen Grund, ein bestimmtes diagnostisches oder therapeutisches Verfahren nicht anzuwenden (Gegenteil: Indikation). Man unterscheidet zwischen „absoluten“ und „relativen“ Kontraindikationen.
- Absolute Kontraindikation: Auf die geplante Maßnahme muss verzichtet werden, da die negativen Auswirkungen für den Betroffenen voraussichtlich gravierend wären.
- Relative Kontraindikation: Die geplante Maßnahme kann durchgeführt werden, wenn der erwartete Nutzen den zu befürchtenden Schaden aufwiegt. Es gilt also, die Relation von Nutzen und Risiko vorab gründlich abzuwägen.

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