Morphin
Morphin ist ein Haupt-Alkaloid des Opiums und zählt damit zu den Opiaten. Es wirkt als Opioid und wird in der Medizin als eines der stärksten bekannten natürlichen Schmerzmittel (Analgetikum) eingesetzt. Es ist das erste in Reinform isolierte Alkaloid. Morphin wurde erstmals 1804 vom deutschen Apotheker Friedrich Wilhelm Adam Sertürner in Paderborn isoliert, jedoch wurde die korrekte Summenformel erst im Jahre 1848 durch Laurent ermittelt. Sertürner nannte den Stoff zunächst Morphium nach Morpheus, dem griechischen Gott der Träume und des Schlafes. Erst später bekam die Droge den Namen „Morphin“, der heute hauptsächlich in Gebrauch ist.
Morphin wird aus Opium, d. h. aus dem getrockneten Milchsaft des Schlafmohns (Papaver somniferum), gewonnen. Die chemische Totalsynthese ist aufwändig und liefert nur geringe Ausbeuten.
Anwendung
Morphin wird zur Behandlung von starken und stärksten Schmerzen verwendet. Als Darreichungsformen gibt es Retardkapseln und -Tabletten, Brausetabletten, Tropfen, Retard-Granulat, Zäpfchen, Pflaster sowie Injektionslösungen.
Im Vergleich zu anderen Ländern wird in Deutschland Morphin seltener verschrieben. Zum Beispiel ist die verordnete Gesamtmenge für Tumorpatienten in Dänemark siebenmal höher. Schätzungen zufolge erhält nur jeder 4. Patient, der ein mittelstarkes Opioid benötigt, ein entsprechendes Präparat; bei denjenigen, die ein hochpotentes Opioid benötigen, liegt die Quote bei nur 5 %. Der Grund hierfür kann sowohl in der nach heutiger Lehrmeinung unbegründeten Angst vor starken Nebenwirkungen als auch im bürokratischen Verschreibungsverfahren, das speziell zu beantragende Betäubungsmittelrezeptformulare erfordert, liegen. Umfragen Ende der 1990er Jahre haben gezeigt, dass lediglich ein Drittel der niedergelassenen Allgemeinmediziner über die notwendigen BtM-Formulare verfügt, bei den Chirurgen waren es sogar nur 10 %. Als Reaktion seitens der Gesetzgebung wurden im Jahr 2001 die verschreibbaren Höchstmengen angehoben und der entsprechende Formalismus vereinfacht.
Die Behandlung mit Morphin sollte nach den WHO-Prinzipien, d. h. nach einem abgestuften Plan (Dosissteigerung wie auch Dosisreduktion) angepasst werden, um Nebenwirkungen zu vermeiden.
- möglichst orale Applikation
- individuelle Dosierung
- nach Möglichkeit nur zusammen mit einem zweiten, peripher wirksamen Schmerzmittel
Grundsätzlich sollten Schmerztherapien von erfahrenen Ärzten wie z.B. Fachärzten für Anästhesie/Schmerztherapie durchgeführt und begleitet werden. Bei den meisten Menschen, die nach diesem Schema individuell mit Morphinen behandelt werden, kommt es außer der behandelbaren Verstopfung zu keinen wesentlichen Nebenwirkungen.
Pharmakologie
Pharmakodynamik
Morphin wirkt zentral als Agonist an Opioidrezeptoren. Dadurch wird die Schmerzweiterleitung verhindert und das Schmerzempfinden des Patienten gesenkt. Im Vordergrund steht dabei die Aktivierung der μ-Rezeptoren. Zu κ-Rezeptoren hat Morphin eine geringere Affinität. Ein aktiver Metabolit ist das Morphin-6-Glucuronid.
Unerwünschte Nebenwirkungen [Bearbeiten]
- Verstopfung (Obstipation)
- Atemdepression/Atemstillstand
- Übelkeit
- Bewusstseinsstörungen wie Halluzinationen, Zeitverlustempfinden/Erinnerungslücken (Blackout)
- Apathie
- Somnolenz
- Koma
- Tod (speziell bei Überdosierung in Form einer Lähmung der zentralen Atmung)
- Blutdruckabfall
- Abhängigkeit
- Depression
- Euphorie
- Dysphorie
Wesentliche Nebenwirkung der dauerhaften Therapie ist eine Neigung zur Obstipation. Daher sollte bei jeder Morphintherapie ein Abführmittel mitverordnet werden. Bei chronischen Schmerzen sind retardierte Morphine zu bevorzugen.
Morphin unterdrückt den Hustenreiz (antitussive Wirkung); ein anderes Alkaloid des Opiums, Codein (chemisch gesehen Methylmorphin), wird daher als Wirkstoff gegen Husten eingesetzt. Zu Beginn der Morphintherapie kann es zu Übelkeit und Erbrechen kommen, da Morphin direkt auf das Brechzentrum im Hirnstamm wirkt. Nach einiger Zeit lässt diese Nebenwirkung meist nach. Einzig die Obstipation scheint keiner Gewöhnung zu unterliegen.
Bei Schmerzpatienten und angemessener Dosierung des Morphins tritt die atemdepressive Wirkung in den Hintergrund, u. a. da der Schmerzreiz selbst die Atmung stimuliert. Eine Obstipation muss bei Langzeitanwendung von Morphinpräparaten fast immer durch die gleichzeitige Verordnung von Abführmitteln verhindert werden. Die Entwicklung einer körperlichen Abhängigkeit stellt bei sachgerechter Schmerztherapie bei Tumorpatienten kein wesentliches Problem dar.
Pharmakokinetik
Morphin weist zwar eine gute Resorption auf, die Bioverfügbarkeit ist jedoch aufgrund des hohen "first-pass-Effekts" gering. Die Elimination erfolgt überwiegend renal mittels hydrophiler Konjugate.
Die Wirkungsdauer beträgt 2-4 Stunden.
Morphin weist keinen so genannten Ceiling-Effekt auf.
Vergiftung
Sollte eine Morphinvergiftung vorliegen, kann man diese durch Gabe von Naloxon behandeln. Naloxon wirkt als kompetitiver Antagonist, verdrängt also Morphin von den Opiatrezeptoren, und hebt dadurch dessen Wirkung auf. Dabei sollte vorsichtig dosiert werden. Wird zu viel Naloxon verabreicht, kann der (morphiumsüchtige) Konsument von der Überdosis direkt in den Entzug übergehen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Halbwertszeit von Naloxon deutlich unter jener von Morphin liegt, der Patient also kurzzeitig beschwerdefrei ist, aber nach dem Nachlassen der Wirkung von Naloxon wieder an einer Überdosierung mit Atemstillstand leiden kann. Eine längere Beobachtung bei Morphinintoxikationen ist deshalb Pflicht, häufig wird zur Sedation und zur Linderung einer etwaigen Entzugssymptomatik die gleichzeitige Gabe von Diazepam (Handelsname Valium) gefordert.
Die für einen durchschnittlichen Erwachsenen tödliche Morphindosis liegt bei oraler Aufnahme bei 0,2 g (bis 1,5 g bei Menschen mit einer Toleranz), nach parenteraler Applikation bei 0,1 g. Für Säuglinge können schon zwei bis drei Tropfen Opiumtinktur tödlich sein.
Verwandte Substanzen
Heroin ist ein Derivat des Morphins: 3,6-Diacetylmorphin. Es wird durch Acetylierung (Art der Umwandlung) aus Morphin gewonnen.
Rechtslage in Deutschland
Morphin ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 3 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.
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