Differenzialdiagnose
Die Differenzialdiagnose der Schizophrenie ist vielgestaltig. Generell unterstellt man dabei folgende Vorannahme: Die Schizophrenie ist immer eine Psychose, aber nicht alle Psychosen sind eine Schizophrenie. Als Kernfrage kann man dann formulieren, bei welchen Erkrankungen die häufigsten Positivsymptome der Schizophrenie (Wahn und Halluzinationen) auch auftreten können und wie man solche Erkrankungen von der Schizophrenie abgrenzt.
Dabei soll die Schizophrenie gegen substanzinduzierte Psychosen, somatische Erkrankungen und andere psychische Störungen abgegrenzt werden.
Differenzialdiagnose gegen somatische und substanzinduzierte Störungen
Der ICD-Katalog definiert in diesem Sinne, dass eine Schizophrenie nicht diagnostiziert werden soll, wenn die psychotische Symptomatik als Folge einer Intoxikation oder eines Entzuges auftritt (Alkohol, Drogen, Medikamente) oder in Begleitung einer körperlichen Erkrankung des Gehirns erscheint (Epilepsie, Gehirntumor, Schädel-Hirn-Trauma, Infektion des Zentralnervensystems etc.). Hier erfolgt die Differentialdiagnose durch einen Ausschluss einer körperlichen Erkrankung. Die Leitlinie der Differentialdiagnose lautet demnach, dass die Diagnose einer Schizophrenie nur gestellt werden soll, wenn der betreffende Patient körperlich gesund ist und keine psychotropen Substanzen einnimmt.
Differenzialtypologie gegen andere psychische Störungen
Sodann erfolgt die Abgrenzung der Schizophrenie gegen andere psychische Störungen. Die Abgrenzung gegen andere Psychosen, insbesondere gegenüber den affektiven Störungen, bezeichnet man nach K. Schneider nicht als Differenzialdiagnose sondern als Differenzialtypologie, da die Ursache der Schizophrenie unbekannt ist. Hier kommen an erster Stelle in Frage die:
- anhaltende wahnhafte Störung (F 22)
- akute Psychose (F23)
- schizoaffektive Störung (F25)
Sowie die affektiven Psychosen:
- Depression mit psychotischen Symptomen (F32/33)
- Manie oder bipolare Störung mit psychotischen Symptomen (F30/31)
Üblicherweise wird die Abgrenzung vorgenommen, indem man zwei Kriterien zum Anschlag bringt, nämlich den Verlauf und das Fehlen oder Überwiegen der Symptomgruppe 1–4 nach dem ICD bzw. der Erstrangsymptome nach Schneider. Wenn im Verlauf der Erkrankung die Psychose schnell auftritt, schnell und vollständig remittiert und dann keine weitere psychotische Symptomatik mehr auftritt, soll die Diagnose einer akuten Psychose gestellt werden (F23). Wenn bei den Patienten schizophrene Symptome und depressive oder manische Symptome in der gleichen Intensität vorliegen, soll die Diagnose einer schizoaffektiven Störung gestellt werden (F25).
Für den Fall, das bei den Patienten nur Wahnsymptome auftreten und diese über längere Zeit anhalten soll die Diagnose einer anhaltend wahnhaften Störung gestellt werden. Ist der Wahn kurzzeitig und vorübergehend, wird die Diagnose einer akuten wahnhaften psychotischen Störung gestellt (F22 oder F23.3). Treten bei einem Patienten psychotische und affektive Symptome auf, wobei aber die Symptome aus dem Kreis der affektiven Störungen überwiegen, wird die Diagnose einer affektiven Störung gestellt (F3x).
Das Auftreten isolierter Symptome, wie Halluzinationen oder eines kulturell angepassten Wahns ist nicht wegweisend für eine Schizophrenie und gilt nach Überzeugung verschiedener Autoren auch nicht immer als Krankheitszeichen.
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