Ist man mit Schizophrenie schuldfähig?
Die Frage, ob jemand mit einer schizophrenen Erkrankung bei Begehen einer Straftat schuldfähig ist, ist nicht grundsätzlich zu beantworten. Die Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit ergibt sich nicht allein aus der Diagnose.
In akuten Krankheitsphasen ist damit zu rechnen, dass die Betroffenen strafrechtlich nicht voll zur Verantwortung zu ziehen sind und zumindest vermindert schuldfähig sind. Sind jedoch keine Symptome der Krankheit vorhanden oder ist der Betroffene medikamentös gut eingestellt, kann er für eventuelle Straftaten durchaus zur Rechenschaft gezogen werden. Die Schuldfähigkeit wird im Zweifel in einem Gutachten geklärt.
