Ist die Schwangerschaft für die Reiserücktrittsversicherung ein Rücktrittsgrund?
Häufig ja – wenn Sie bei der Buchung eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen haben und erst danach schwanger geworden sind. Dann erstatten die meisten Versicherungen nach Vorlage eines Attests den Reisepreis zurück.
Anders sieht es aus, wenn Sie (nachweislich) bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Rücktrittsversicherung von Ihrer Schwangerschaft wussten, und beispielsweise später auf Anraten Ihres Arztes kurzfristig auf die Reise verzichten. Dann kann die Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern und hat das Recht auf ihrer Seite.
Auch wenn die Schwangerschaft erst während des Urlaubs erkennbar wird, ist die vorzeitige Heimreise mit Kostenerstattung durch die Versicherung nur dann rechtlich abgesichert, wenn die Fortsetzung der Reise für die werdende Mutter – etwa wegen auftretender Komplikationen – nicht zumutbar ist.
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