Habe ich einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen PSA-Test?
Nein, zumindest nicht im Rahmen der gesetzlichen Krebsvorsorge. Der PSA-Test gehört nicht zum Früherkennungsprogramm bei Prostatakrebs und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen in diesem Zusammenhang auch nicht bezahlt bzw. erstattet.
Anders sieht es aus, wenn der PSA-Wert bestimmt wird, um einem Krebsverdacht nachzugehen, zum Beispiel, wenn die rektale Untersuchung auffällig war. Auch wenn bereits ein Prostatatumor vorliegt und der PSA-Test zur Verlaufsdiagnose dient, werden die Kosten selbstverständlich übernommen.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, klären Sie die Kostenübernahme in der Krebsvorsorge am besten vor den geplanten Untersuchungen mit Ihrem Versicherer.
