Verkürzte Meldefristen für Infektionen
Als Konsequenz aus der EHEC-Epidemie will das Bundesgesundheitsministerium die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Meldefristen erheblich verkürzen. Dazu ist eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes vorgesehen.
Ärzte müssen Verdachtsfälle binnen 24 Stunden melden
Drei Wochen, nachdem das Robert-Koch-Institut den EHEC-Ausbruch in Deutschland für beendet erklärt hat, zieht jetzt das Bundesgesundheitsministerium Konsequenzen aus der gefährlichen Epidemie. Die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Meldefristen werden erheblich verkürzt. Künftig müssen Ärzte innerhalb von 24 Stunden das Gesundheitsamt informieren.
Damit wird die Meldung per Briefpost faktisch ausgeschlossen. Auch die Übermittlung von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestellen zum Robert-Koch-Institut will Minister Daniel Bahr (FDP) deutlich beschleunigen. Sie darf künftig nicht mehr bis zu 16 Tage dauern, sondern nur noch höchstens 3 Tage. Für die Zukunft strebt der Minister eine Datenbank-Lösung an.
Das Robert-Koch-Institut ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung. Das schleppende Meldewesen hatte sich als Schwachpunkt in der EHEC-Epidemie herausgestellt. Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes soll am 31. August im Kabinett beschlossen werden.
WANC 18.08.2011
Quelle: Lübecker Nachrichten
