EHEC: Die schuldige Infektionsquelle ist identifiziert

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Bestimmte Chargen von aus Ägypten stammenden Bockshornkleesamen sind für die EHEC-O104:H4-Ausbrüche in Deutschland und Frankreich verantwortlich. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) empfehlen ebenso wie die deutschen Behörden, keine Sprossen für den Eigenbedarf zu ziehen und keine Sprossen oder Keimlinge zu verzehren, die nicht gründlich durchgegart wurden. Damit ist der Auslöser der EHEC-Epidemie zwar erkannt, die Gefahren für die Zukunft aber nicht gebannt.

 

Größte bisher beschriebene EHEC-Epidemie

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine umfassende Risikobewertung zur Bedeutung von Sprossen und Sprossensamen im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen von EHEC O104:H4 in Deutschland vorgenommen und kommt gemeinsam mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und dem Robert Koch-Institut (RKI) zu folgenden Ergebnissen:

Der derzeitige EHEC-Ausbruch ist das größte HUS/EHEC-Ausbruchsgeschehen, das in Deutschland je beschrieben wurde. In Bezug auf die Anzahl der übermittelten Fälle von hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) ist er zudem weltweit der größte beschriebene derartige Ausbruch.

Die in Deutschland gemeldeten Neuinfektionen mit O104:H4 sind rückläufig. Der Erkrankungsgipfel, bezogen auf den Beginn der Durchfallsymptomatik, war am 22.5.2011. Seither geht die Zahl der übermittelten Infektionen durch EHEC und der Neuerkrankungen mit der schweren Verlaufsform HUS zurück. Allerdings ist auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen beim Menschen bzw. Ausbrüchen durch den Erreger EHEC O104:H4 zu rechnen, warnt das BfR. Diese Infektionen können durch Mensch-zu-Mensch-Übertragung (Schmierinfektion) oder auch durch Lebensmittel erfolgen, die von erkrankten Menschen verunreinigt wurden.

 

Schuldig gesprochen: Sprossen aus Ägypten

Das EHEC-Ausbruchsgeschehen in Deutschland konnte aufgeklärt werden: Ursache sind mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Ägypten importierte Bockshornkleesamen, die mit EHEC O104:H4 kontaminiert sind und aus denen in einem niedersächsischen Gartenbaubetrieb Sprossen hergestellt wurden. Der Verzehr dieser Sprossen hat dann zu den Erkrankungen geführt. Teilweise sind auch von Menschen übertragene Sekundärinfektionen aufgetreten.

Bislang gibt es keine konkreten Hinweise, dass auch andere Samenarten und -chargen durch unhygienische Produktionsbedingungen im Herkunftsland oder durch Kreuzkontaminationen bei Zwischenhändlern und Empfängern (z.B. bei Reinigungs-, Misch-, Abfüllprozessen) mit dem Ausbruchstamm kontaminiert wurden. Dennoch ist dies möglich.

Da derzeit möglicherweise noch mit EHEC kontaminierte Sprossensamen im Umlauf sind, bleibt die Empfehlung der deutschen Behörden vom 10.06.2011 bestehen, Sprossen nicht roh zu verzehren. Für den Privathaushalt gilt: Noch vorhandene Sprossensamen und Samenmischungen sollten im Restmüll entsorgt werden. Unabhängig vom aktuellen EHEC-Ausbruch sollten Personen mit geschwächtem Immunsystem, Schwangere und Kinder auf den Verzehr roher Sprossen generell verzichten.

 

EHEC-Infizierte können den Erreger weiterhin ausscheiden

Bockshornkleesamen werden schon lange als Gewürz und auch als Heilmittel eingesetzt. Sie finden sich daher in einer Vielzahl verschiedener Produkte, unter anderem in Nahrungsergänzungsmitteln. Bisher gibt es keinen Hinweis darauf, dass außer Sprossen auch andere, aus Bockshornkleesamen hergestellte Produkte EHEC O104:H4-Infektionen verursacht haben. Dennoch kann laut BfR derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelte Erreger unter bestimmten Bedingungen auch in oder auf den Samen überleben können.

Vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse zur Ausbruchsursache arbeitet das BfR an einer gesundheitlichen Bewertung von verarbeiteten und unverarbeiteten Bockshornkleesamen in anderen Produkten außer Sprossen.

Erkrankte Menschen können auch nach ihrer Genesung über eine bestimmte Zeit Krankheitserreger ausscheiden. Eine Erregerausscheidung ist auch durch infizierte Personen möglich, die selbst nicht erkranken. Deshalb ist es umso wichtiger, dass erkrankte Personen Hygienemaßnahmen besonders beachten und generell bei der Zubereitung von Lebensmitteln die allgemeinen Hygieneregeln konsequent eingehalten werden.

WANC 06.07.2011
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

 

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