Heftig umstritten: Zweitmeinung im Internet

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Einen Arzt im Netz suchen – das geht. Ihn bewerten – das geht auch. Jetzt sollen Patienten darüber hinaus eine Zweitmeinung im Netz anfordern können. Das geht nicht, beschweren sich Ärzte. Sie monieren, dass das neue Zweitmeinungsportal “Vorsicht Operation” rechtswidrig und gefährlich sei. Die Begründung: Es finde keine direkter Patientenkontakt statt.

 

Ist die Operation überhaupt notwendig?

Wie man Medien auf sich aufmerksam macht, davon scheint der Heidelberger Chirurg Prof. Hans Pässler eine Meinge zu verstehen. Denn über die Gründung seines neuen Internetauftrittes “Vorsicht! Operation” hat sogar der Spiegel berichtet. Dort sollen sich Patienten “seriös, unabhängig und kompetent” eine Zweitmeinung einholen können: “Vorsicht! Operation! bietet Ihnen die Möglichkeit eine medizinische Zweitmeinung von führenden und unabhängigen Spezialisten im Internet einzuholen.”

Warum das so notwendig ist, hat Pässler im Spiegel-Interview drastisch beschrieben: “In den vergangenen Jahren sind die Operationszahlen dramatisch gestiegen, vor allem im ambulanten Bereich. Der niedergelassene Operateur, ganz gleich ob Gynäkologe oder Orthopäde, verbündet sich mit einem Operationszentrum, wo er einen OP-Saal mietet. Er muss schon deshalb viel operieren, um die Kosten für die Miete hereinzubekommen. Das ist ein Teufelskreis: Indikationen für Operationen werden immer großzügiger gestellt. Das sehe ich jeden Tag. Etwa 50 Prozent meiner Patienten kommen inzwischen zu mir, weil sie eine Zweitmeinung haben wollen. Viele sollten wegen irgendwelcher Lappalien unters Messer.”

 

Vehemente Kritik der Ärzte

Pässler hat mittlerweile 13 weitere Spezialisten um sich geschart, “diese verfügen ausnahmslos über eine jahrelange Erfahrung und eine in ihren Fachkreisen hohe Anerkennung und Akzeptanz.” Deren Zweitmeinung ist nicht ganz billig. Zwischen 200 Euro (kleines Gutachten), 400 Euro (mittleres Gutachten) und 600 Euro (schwieriges Gutachten) kostet die Dienstleistung.

Ärzteverbände kritisieren das Portal. Der Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) meint: „Irgendwelche Aussagen aufgrund von online übermittelten Daten wie MRT- oder Ultraschallaufnahmen sind unsinnig, wir lehnen dieses Vorgehen entschieden ab.“ Der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie unterstellt, dass es nur um Profit gehe. Der NAV-Virchow-Bund sieht das ähnlich: „Anscheinend wittern ehemalige Chefärzte hier ein einträgliches Geschäft und wollen von der Verunsicherung der Patienten profitieren. Derartige Diagnosen aus dem Schaukelstuhl sollen etwa 500 Euro kosten und zeigen schon allein dadurch, wie unseriös sie sind." Außerdem kritisiert der Ärzteverband: „Berufsrechtlich, und das aus gutem Grund, sind Zweitmeinungen ohne direkten Patientenkontakt schlicht und einfach unzulässig."

 

Taugt das Internet für Zweitmeinung?

Alle Verbände räumen allerdings ein, dass eine Zweitmeinung durchaus Sinn macht. Allerdings dürfe diese Zweitmeinung nicht im Internet erfolgen, sondern „könne nur ein Kollege abgeben, der Facharzt für die jeweilige Erkrankung ist und vor allem den Patienten selbst untersucht hat” (BNC).

Ganz so eng scheinen das die Verbände allerdings nicht zu nehmen. Denn eine Zweitmeinung kann man auch heute schon bekommen, ohne den Arzt jemals gesehen zu haben. Die Martini-Klinik am UKE in Hamburg beispielsweise dient sich als Stelle für eine Zweitmeinung im Internet an: “Fernangebot: Die Beratung kann auf Ihren Wunsch komplett auf dem Postweg durchgeführt werden.”

 

Patienten haben ein Recht auf Zweitmeinung

Patienten haben in Deutschland Rechte, obwohl es ein Patientengesetz, das diese Rechte genau festschreibt, nicht gibt. Aber - und das mag die Krankenversicherten beruhigen, es gibt Rechte der Patienten, die sich aus verschiedenen anderen Gesetzen und der Rechtsprechung herleiten lassen. Beispielsweise das Recht auf freie Artzwahl und das Recht auf Information.

Zu diesen beiden Rechten zählt auch das Recht auf eine Zweitmeinung. Zweitmeinung bedeutet, dass der Patienten einen zweiten Arzt befragen darf, wenn er sich unsicher fühlt, beispielsweise weil er das Gefühl hat, dass der Arzt das gesundheitliche Problem nicht richtig einschätzt beziehungsweise eine Behandlung empfiehlt, gegen die der Patient Vorbehalte hat.

Das Patientenportal Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit schreibt eindeutig: “Patienten haben ein Recht auf Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung. Den begründeten Wunsch, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, darf der Arzt nicht ablehnen. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Einholung einer Zweitmeinung.”

WANC 22.08.2011
Quelle: Spiegel, Patientenportal Bayern.de, NDR, Welt

 

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