Wie hoch dürfen zu leistende Zuzahlungen für Krankenkassenleistungen sein?
Zuzahlungen dürfen die Belastungsgrenze von maximal 2% des Bruttoarbeitslohns im Jahr nicht übersteigen. Für chronisch Kranke gilt der reduzierte Satz von 1%.
Bei einer Zuzahlungsbefreiung entstehen dem Versicherten keine Kosten.
