Muss man seinen Arbeitgeber über die Diabetes-Erkrankung informieren?
Eine Pflicht dazu besteht nicht. Allerdings empfiehlt es sich, mit seinem Arbeitgeber und auch Kollegen offen darüber zu sprechen.
Die notwendigen Arbeitspausen, um z.B. Insulin zu spritzen, müssen dann nicht heimlich mit schlechtem Gewissen vorgenommen werden, und bei möglichen kurzzeitigen Beeinträchtigungen durch z.B. Unterzuckerungen bringen die Kollegen Verständnis mit oder können in ernsteren Fällen sogar helfen.
Wenn der Arbeitgeber beim Bewerbungsgespräch explizit nach Erkrankungen fragt, sollte offen und ehrlich geantwortet werden. Diabetes ist nichts, wofür man sich schämen muss.
Grundsätzlich sind Diabetiker genauso leistungsfähig wie Nicht-Diabetiker. Lediglich bestimmte Berufe, bei denen viel persönliche Verantwortung für andere Menschen getragen wird, sind für Diabetiker wegen der Unterzuckerungsgefahr nicht geeignet. Hierzu zählen Berufe wie Pilot, Fluglotse, Lokführer, Busfahrer, Polizist oder Soldat. Auch Beschäftigungen mit höherem Selbstgefährdungspotential wie Schornsteinfeger, Dachdecker oder Gebäudereiniger sind nicht geeignet.
