Pflege eines Alzheimer-Kranken: Stimmt es, dass man sich dafür von seinem Arbeitgeber freistellen lassen kann?
Ja. Wenn Sie Ihre Angehörigen mit einer schweren Demenz oder einer fortgeschrittenen Alzheimer-Erkrankung zu Hause selbst pflegen wollen, haben Sie das Recht auf eine sechsmonatige Freistellung durch Ihren Arbeitgeber (Stand Oktober 2011). Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie danach wieder zu übernehmen.
Diese Regelung existiert seit Juli 2008. Damit soll es pflegenden Angehörigen ermöglicht werden, gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit ihrer Lieben die Betreuung erst einmal selbst zu übernehmen.
Allerdings ist der Arbeitgeber natürlich nicht zu einer Weiterzahlung der Bezüge verpflichtet. Die finanzielle Unterstützung übernimmt in solch einem Fall die Pflegeversicherung. Leider reichen die gesetzlich geregelten Betreuungszuschüsse aber fast nie, um alle entstehenden Kosten bzw. Verdienstausfälle auszugleichen.
Autor: Dr. med. Jörg Zorn
Quelle: Alzheimer Forschung Initiative
